Wenn der Mandant nach der ersten Besprechung entscheidet, kein Mandat zu erteilen, darf der Rechtsanwalt diese Beratung in Rechnung stellen, die Kosten liegen zwischen EUR 250 und 350 zzgl. MwSt..
Sofern der Rechtsanwalt mandatiert wird, wird Zeit für die erste Besprechung in den Kostenvorschuss einberechnet. Eine erste Vorschussrechnung wird mit der Mandatierung erstellt.