Forderungseinzug in Frankreich

Forderungseinzug in Frankreich

Forderungseinzug in Frankreich?

Wenn Ihr Unternehmen mit offenen Rechnungen konfrontiert ist, können Sie die Kanzlei Goffin van Aken in Strasbourg mit dem Forderungseinzug beauftragen.

Mahnverfahren

Wir beantragen für Sie den Erlass eines Mahnbescheids gegen Ihren säumigen Schuldner. Wir fügen alle erforderlichen Nachweise bei (Bestellung, Lieferschein, Vertrag, Rechnung, Mahnschreiben usw.).

Es gibt keinen Mindestbetrag für ein solches Verfahren.

Es ist lediglich erforderlich, dass Ihre Forderung :

  • auf einem Vertrag beruht (z.B. unterschriebenes Angebot) oder
  • ein Wechsel oder Schuldschein vorliegen.

Das Verfahren ist kein streitiges, der Richter erlässt seine Entscheidung lediglich aufgrund der vorgelegten Dokumente. Der Schuldner wird nicht gehört. Falls der Richtet den Antrag für begründet hält, erlässt er einen Mahnbescheid (« ordonnance portant injonction de payer») in Höhe des Forderungsbetrags, den er für begründet erachtet.

Die Kanzlei sorgt für die Zustellung des Mahnbescheids an den Schuldner durch den Gerichtsvollzieher.

Der Schuldner kann anschließend innerhalb eines Monats bei Gericht Einspruch  gegen den Mahnbescheid einlegen.

Falls der Schuldner dies tut, bestimmt das Gericht einen Verhandlungstermin. Unserer Kanzlei vertritt in diesem Fall den Mandanten bis zum Ende des Verfahrens (Urteil).

Falls der Schuldner innerhalb der Monatsfrist nicht reagiert, beantragen wir bei Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung des Mahnbescheids. Anschließend leiten wir die Vollstreckung aus dem Titel ein.

 

Pfändungen

Eine Pfändung ist ein Verfahren, bei der ein Gläubiger sich Aktiva seines Schuldners aneignet zur Befriedigung seiner Forderung. Es gibt verschiedene Pfändungsverfahren. Wir sind der Lage, diese Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Forderung in Anwendung zu bringen.

 

Pfändung eines Geldbetrags

  • Kontopfändung
  • Gehaltspfändung (Unterhaltszahlungen und sonstige Forderungen)
  • Unterhalt: Beitreibung durch Zahlung an den Gläubiger
  • Pfändung bei Dritten (SATD)
  • Unpfändbarkeit (Solde bancaire insaisissable, SBI)

 

Pfändung von Gegenständen des Schuldners

  • Sicherungspfändung. Es handelt sich um eine vorläufige Pfändung von Mobiliarvermögen des Schuldners. Diese Pfändung verhindert, dass der Schuldner sein Vermögen verwertet. Er kann die in Beschlag genommenen Gegenstände nicht mehr verkaufen oder verschenken. Begleicht der Schuldner die Forderung nach einem Endurteil nicht, können die gepfändeten Gegenstände verkauft werden.
  • Pfändung eines Fahrzeugs
  • Immobiliarvollstreckung. Falls der Schuldner die Forderung nicht begleichen kann, kann unter Umständen in sein Immobiliarvermögen vollstreckt werden. Dieses Verfahren endet mit dem Verkauf der Immobilie und der Begleichung der Forderung aus dem Verkaufserlös./li>

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